Twinshot: MINI Cooper Electric und MINI Cooper SE Countryman ALL4

MINI Cooper SE: Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 16,9 – 14,9 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-234. MINI Cooper SE ALL4 Countryman: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 1,9 (NEFZ); 1,7 (WLTP), Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: 14,1 (NEFZ); 14,8 (WLTP), CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 44,0 (NEFZ); 39,0 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 51,0, Systemleistung: 162 kW (220 PS) Kombination aus Benzinmotor 92 kW (125 PS) und Elektromotor 70 kW (95 PS).

MINI GEWERBEKUNDEN.

OPTIMALE LÖSUNGEN FÜR SIE UND IHR UNTERNEHMEN.

Wieso ist uns Partnerschaft und individuelle Beratung so wichtig?

Unternehmen stellen vielseitige Anforderungen an ihre tägliche Mobilität. Unser Team besteht aus dynamischen und erfahrenen Verkaufsberatern, die alles daran setzen, optimale Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen zu schaffen.Durch individuelle Beratung und einer partnerschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden werden wir diesen Ansprüchen gerecht. Überzeugen Sie sich selbst.


 

MINI Laura Merken

 

LAURA MERKEN

Verkaufsberaterin
MINI München Petuelring

Lukas Püchel

 

LUKAS PÜCHL

Verkausberater
MINI Pavillon

 


„MINI steht für Leidenschaft und Fahrspaß – Wir möchten Ihnen diese Erlebnisse gerne ermöglichen. Denn oft sind es die kleinen Dinge, die einen glücklich machen.

Als Gewerbekunde profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich gewerbliches Leasing und Finanzierung. Gerade unsere elektrifizierten Modelle begeistern mit überzeugender Technik und attraktiven Angebotsmöglichkeiten für Gewerbekunden. Bei Fragen und Wünschen rund um das Thema MINI, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner.“
 

 

UNSERE ANGEBOTE.

Ihr Wunschfahrzeug ist nicht dabei? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.



 

Elektrisiert Ihr Business.


 

 




 

Eine Geschäftsbeziehung für die Zukunft.


 

 

 




 

TREIBEN SIE DIE ZUKUNFT VORAN UND GENIESSEN SIE DABEI ATTRAKTIVE KONDITIONEN.

ein vollelektrischer MINI Cooper SE 3-Türer und ein Hybrid MINI Cooper SE All4 Countryman


MINI Cooper SE: Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 16,9 – 14,9 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-234. MINI Cooper SE ALL4 Countryman: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 1,9 (NEFZ); 1,7 (WLTP), Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: 14,1 (NEFZ); 14,8 (WLTP), CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 44,0 (NEFZ); 39,0 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 51,0, Systemleistung: 162 kW (220 PS) Kombination aus Benzinmotor 92 kW (125 PS) und Elektromotor 70 kW (95 PS).

Der Umweltbonus** – die wichtigste Förderung für vollelektrische und Plug-in-Hybrid Modelle.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat u. a. die Aufgabe umweltschonende Mobilität zu fördern.  Ebenso hat sich die BMW AG das Ziel gesetzt, der erfolgreichste und nachhaltigste Premiumanbieter für individuelle Mobilität zu sein.

Sie und Ihr Unternehmen haben die Möglichkeit von diesen gemeinsamen Zielen zu profitieren.

Folgende staatliche Förderungen erhalten Sie bei unseren MINI Modellen: 

6.000,00 EUR staatliche Förderung für Ihren neuen MINI Cooper SE

4.500,00 EUR staatliche Förderung für Ihren neuen MINI Cooper SE All4 Countryman Plug-in-Hybrid

 


MINI Cooper SE: Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 16,9 – 14,9 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-234. MINI Cooper SE ALL4 Countryman: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 1,9 (NEFZ); 1,7 (WLTP), Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: 14,1 (NEFZ); 14,8 (WLTP), CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 44,0 (NEFZ); 39,0 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 51,0, Systemleistung: 162 kW (220 PS) Kombination aus Benzinmotor 92 kW (125 PS) und Elektromotor 70 kW (95 PS).

MINI Twinshot Plug-In_Hybrid und vollelektrischer MINI


PROFITIEREN SIE ALS DIENSTWAGENNUTZER ZUSÄTZLICH – DIE VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG****.


Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.
 

Somit profitieren Sie uneingeschränkt mit jedem elektrifizierten MINI Modell von den aktuellen Vorteilen.
 

Sorgenfreiheit – für Sie und Ihren Fuhrpark.


MINI München möchte Ihnen nicht nur während dem Verkaufsprozess mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind auch nach Kaufabschluss mit unseren vielseitigen Angeboten für Sie da, damit die Freude an Ihrem MINI lange währt. Einmal abschließen und langfristig sparen.

Profitieren Sie jetzt von unseren Serviceleistungen zum Komplettpreis.

 

  • MINI Service Inclusive Paket
  • Leistungsumfang

    • Motorölservice inkl Nachfüllmengen
    • Service Fahrzeug-Check entsprechend der MINI Vorgaben
    • Service Luftfilter
    • Service Kraftstofffilter (bei Dieselmotoren)
    • Service Mikrofilter
    • Tausch Zündkerzen (bei Benzinmotoren)
    • Bremsflüssigkeitswechsel

    Sie erhalten dieses Paket mit Laufzeiten zwischen drei und sechs Jahren und Laufleistungen von 40.000 bis 120.000 km.

     

  • MINI Service Inclusive Plus Paket
  • Leistungsumfang

    Wartungs-/Serviceumfänge:

    • Motorölservice inkl Nachfüllmengen
    • Service Fahrzeug-Check entsprechend der MINI Vorgaben
    • Service Luftfilter
    • Service Kraftstofffilter (bei Dieselmotoren)
    • Service Mikrofilter
    • Tausch Zündkerzen (bei Benzinmotoren)
    • Bremsflüssigkeitswechsel


    Verschleißumfänge:

    • Tausch der vorderen und hinteren Bremsbeläge
    • Tausch der vorderen und hinteren Bremsscheiben
    • Tausch der Kupplung (bei Bedarf) 
    • Tausch der Wischerblätter (bei Bedarf, maximal 1 Mal pro Vertragsjahr)

    Sie erhalten dieses Paket mit Laufzeiten zwischen drei und sechs Jahren und Laufleistungen von 40.000 bis 120.000 km.

Die Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

*** Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Die monatlichen Kosten der Versicherungsleistung für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko als Teil der monatlichen Gesamtleasingrate sind gültig für MINI Neu- und Vorführwagen bei Abschluss eines MINI SMILE Leasing-Vertrages mit der BMW Bank GmbH. Vertragspartner und Risikoträger ist die ERGO Direkt Versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg. Selbstbeteiligung: VK 1.000,00/TK 500,00 EUR pro Schadensfall. Einzelheiten ergeben sich aus den Versicherungsunterlagen. Dieses Angebot gilt für Fahrer ab 23 Jahren. Die Versicherungsprämien enthalten die Versicherungssteuer.

**** Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

eine Frau sitzt zuhause im Wohnzimmer und schaut zum Fenster raus und am Straßenrand parkt ein gelber MINI

Digitale Kanäle zur kontaktlosen Beratung.


Unsere Schauräume sind wieder geöffnet, dennoch steht unser gesamtes Verkaufsteam weiterhin digital jederzeit gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: